... ist die Frage aller Fragen.
Bei einem 10 J. alten MB / 150.000km gelaufen, war im KAT der Keramikkörper gebrochen, und das AG Offenbach wurde mit dem Fall befaßt. Das Urteil lautete: Verschleiß, kein Sachmangel, und wurde auch in der nächsten Instanz durch das LG Darmstadt gehalten.
Die Urteilsbegründung gibt über den entschiedenen Fall hinaus wie ich finde wertvolle Anhaltspunkte allgemeiner Natur:
Ein Katalysator ist kein klassisches Verschleißteil wie beispielsweise Reifen; ob Verschleiß oder Mangel vorliegt, ist jeweils nur für den Einzelfall zu beurteilen. Bei einer Laufleistung von ca. 150.000 km und einem Alter von zehn Jahren ist der Ausfall des Katalysators eine altersübliche Verschleißerscheinung. Bei einem Kfz gibt es Teile, die entweder zu 100% funktionieren müssen oder gar nicht mehr funktionieren. Der Verschleiß besteht bei diesen Teilen darin, dass sie durchschnittlich eine bestimmte Zahl von Betriebsstunden oder sonstige Zeit halten und dann einfach nicht mehr funktionieren. Verschleiß bedeutet nicht nur mechanische oder chemische Abnutzung, sondern auch Abnutzung allgemein. Zu berücksichtigen war auch der geringe Kaufpreis von 5.000 Euro, denn je höher der Preis, desto höher darf auch die Erwartung des Kunden sein.
Also: Alter und Laufleistung, Kaufpreis, allgemeiner Zustand des Fahrzeugs, all das hat Einfluß auf die Antwort. Und: ab welchem Alter/Laufleistung tritt ein solcher Defekt bei
diesem Fz-Modell (dazu z.B. TÜV-Report gegenchecken!) normalerweise auf?
Wer heutzutage immer noch glaubt, nach dem Möhrenkauf könne er die nächsten sechs Monate dem Händler sämtliche Reparaturen aufs Auge drücken, ... ist selber schuld
(und hat besser eine Rechtsschutzversicherung, damit die ihn rechtzeitig einnordet oder von ein paar TEUR Lehrgeld freihält).