Hallo,
Zitat:
Zitat von Lexmaul
Nix für ungut, aber diese Gutachten bringen nur dem erstellenden Büro und dem Besitzer fürs Gefühl etwas.
|
ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hat mir geraten, regelmäßig so alle ein bis zwei Jahre ein Wertgutachten erstellen zu lassen und der Versicherung eine Abschrift zur Kenntnisnahme zuzusenden. Wenn sie es nicht von vornherein anzweifelt und es mit einem eigenen Gutachten widerlegt, hat sie es schwer, es im Falle eines Diebstahls, Untergangs o.ä. anzufechten. Das lohne sich v.a. dann, wenn der individuelle Wert des Fahrzeugs aufgrund des Zustands und/oder Veränderungen deutlich über dem mittleren Marktwert liegt. Eigentlich wollte ich das auch schon lange mal machen lassen, aber der Schweinehund des Alltags... usw.
Gruß
Boris