Hallo,
Zitat:
Zitat von ChevChelios
Korrekt, ausser, der Privatmann bietet es dir unbedingt an.
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wenn man es ganz genau nimmt: auch ein Privatmann leistet zwei Jahre Gewährleistung, wenn er es nicht explizit und wirksam ausschließt. Im Gegensatz zum gewerblichen Verkäufer kann er es aber wenigstens. Könnte aber auch sein, dass er es vergisst (auch wenn das die absolute Ausnahme sein dürfte)...
Zitat:
Und wenn es im Kundenauftrag ist, kann man dem Händler keinen Vorwurf machen, der vermittelt ja quasi dann nur?!
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Im Inserat steht es als Angebot von einem Händler drin, wenn ich das richtig sehe. Vermittelt er nur, wäre das eine weitere Täuschung.
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Ich halte es für einen Gerücht einen E38 750i als gewerbliches Winterauto zu benutzen, zudem es ja auch nichtmal Mwst. ausweisbar ist.
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Ich habe die Andeutung so verstanden, dass das Fahrzeug als Ersatzfahrzeug verwendet worden sein könnte, bspw. für Kunden, die Ihr Fahrzeug zur Reparatur gegeben haben oder auf ihr Fahrzeug warten. Weil da sowieso Keiner kommt und das Ding kauft...
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Finde es immernoch ein wenig lächerlich, nach Schadensersatz zu schreien, weil ein Auto in real anders aussieht als auf den Fotos. da wird man 40% von mobile.de über diese Masche abgreifen können.
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Das macht die Sache nicht besser. Es wurde ein Schaden hervorgerufen, und der muss vom Verursacher ersetzt werden -ein ganz normaler Vorgang. Wenn dies sehr häufig vorkommt, macht es die Sache nicht besser. Der Anspruch besteht m.E. völlig zurecht, und bei der erkennbaren Dreistigkeit verstehe ich auch den Antrieb, das beizutreiben.
Zitat:
"BMW-Jahreswagen-Händler und freie BMW-Werkstatt", ja was heisst das jetzt? Das er BMW Jahreswagen verkaufen kann und BMWs reparieren kann, sogar mit Originalteilen vllt. wow. Trotzdem muss er rein garnichts mit der AG zu tun haben
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Genau das soll es wohl heißen: "freie Werkstatt" bedeutet, dass sie keinen Vertrag mit BMW hat, also vertragsfrei ist.
Gruß
Boris