Zitat:
Zitat von E66-Fan
-Wo sind die Felgen von den Fotos?
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Verkauft?
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Zitat von E66-Fan
-Im Kundenauftrag - keine Gewährleistung?
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Korrekt, ausser, der Privatmann bietet es dir unbedingt an. Und wenn es im Kundenauftrag ist, kann man dem Händler keinen Vorwurf machen, der vermittelt ja quasi dann nur?!
Zitat:
Zitat von E66-Fan
Wenn der Händler das Fahrzeug im Winter gefahren ist, spräche das aber gegen den Kundenauftrag!? (Gewährleistungsausschluss nicht möglich?)
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Ich halte es für einen Gerücht einen E38 750i als gewerbliches Winterauto zu benutzen, zudem es ja auch nichtmal Mwst. ausweisbar ist.
Finde es immernoch ein wenig lächerlich, nach Schadensersatz zu schreien, weil ein Auto in real anders aussieht als auf den Fotos. da wird man 40% von mobile.de über diese Masche abgreifen können.
"BMW-Jahreswagen-Händler und freie BMW-Werkstatt", ja was heisst das jetzt? Das er BMW Jahreswagen verkaufen kann und BMWs reparieren kann, sogar mit Originalteilen vllt. wow. Trotzdem muss er rein garnichts mit der AG zu tun haben, evtl. nichtmal irgendwelche Auflagen leisten. Jeder "Muckel" kann bei Daimler oder bei BMW von der Drehscheibe Fahrzeuge kaufen und die sich auf den Hof stellen. Wenn ich jetzt ein KFZ-Gewerbe aufmache sogar ich.
