Hi,
mal eine Leasingfrage: Wenn ich mir z.B. den E65 lease, z.B. über 3 Jahre, wie schauts dann mit einer Übernahme des Wagens aus? Muß ich den Restwert, also Neupreis abzgl. der gezahlten Leasingraten bezahlen oder nur noch den Zweitwert?
Und: Ist Leasing für einen Privatmann zu empfehlen, d.h., wenn ich es steurlich nicht absetzen kann?
MfG
Jo