Pkw mit Erstzulassung ab dem 01.07.2009 unterliegen der neuen Kfz-Steuer. Bei dieser wird erstmalig auch die CO2-Emission berücksichtigt. Eckpunkte sind:
* Besteuerung von Benzin-Pkw mit 2 € je angefangene 100 cm³ Hubraum, Diesel-Pkw mit 9,50 € je angefangene 100 cm³ Hubraum.
* CO2-Freibetrag: Eine Basismasse von 120 g/km CO2-Emission bleibt bis 2011 steuerfrei, jedes weitere g/km wird mit 2 € besteuert.
* Halter von Diesel-Pkw mit Emissionsgruppe Euro 6 erhalten von 2011 bis 2013 eine Kfz-Steuer-Befreiung von 150 €.
* Pkw mit Erstzulassung vom 05.11.2008 - 30.06.2009 erhalten eine Steuerbefreiung und werden danach mit der geringeren Kfz-Steuer (meist der neuen Kfz-Steuer) besteuert. (Tipp: Vergleichen Sie deshalb beide Berechnungen unten und verwenden Sie die Seite co2db.de!)
* Pkw mit Erstzulassung bis zum 04.11.2008 werden bis zum 31.12.2012 wie bisher besteuert. Ab 2013 sollen diese dann in die Neuregelung einbezogen werden. Einzelheiten dazu werden später festgelegt.
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MFG
Hannes
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