Also, wenn ich richtig im Bilde bin, kann man heute kein einziges Auto mehr auf D3 umschlüsseln lassen!
Denn hier:
Verkehrsblatt 10-97
...heißt es:
Mit D3 und D4 werden die im KraftStÄndG 1997 in § 3b genannten Grenzwertstufen des Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 bezeichnet, die ein Äquivalent zu späteren Abgasstufen der EG darstellen und zu gegebener Zeit von diesen ersetzt werden. Während in D3 und D4 alle Personenkraftwagen sowie Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2500 kg und mit bis zu 6 Sitzplätzen eingestuft werden, die die in § 3b KraftStÄndG genannten Grenzwerte einhalten, sind alle größeren PKW (mehr als 2500 kg Gesamtmasse und/oder mehr als 6 Sitzplätze) sowie Wohnmobile (mehr als 2500 kg bis 2800 kg Gesamtmasse und/oder mehr als 6 Sitzplätze), die ebenfalls die o. g. Grenzwerte einhalten, in D31 oder D4I einzuordnen.
Und es dürfte sehr lange her sein, daß D3 und D4 ersetzt wurden.
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Hubraum ist durch nichts zu ersetzen... ...außer durch ein Schaltgetriebe  => Lang lebe mein M60-Handschalter!
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Tausche weg: Leselampen hi. (2 Stecker) / Doppelglastüren rot&schwarz
Biete bei hood Lübeck/Kiel Bln.
Geändert von rennie (08.01.2011 um 23:54 Uhr).
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