Zitat:
Zitat von Otto_V12
Sorry, dann gilt die Regel, nach 3 missglückten Reparaturversuchen gehört das Auto der Werkstatt und du gehst direkt zu deren Verkäufer der dir ein neues bestellen darf und die Wandlung des alten einleitet.
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Hallo,
zwei missglückte Reparaturversuche reichen aus:
[Oberlehrermodus]
Übrigens gibt es den Begriff der Wandelung seit der
Schuldrechtsreform nicht mehr. Das läuft heute über den Begriff Rücktritt. [/Oberlehrermodus]
§ 440 BGB
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen
zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
Viele Grüße
Klaus