@Red.Dragon
genauso ist es!
nach neuem EU-Recht, ist keine bindung von reifenmarke auf alufelgen mehr gegeben.
und in meiner abe von den alus steht auch die reifenkombination drin wie ich sie drauf habe.
(und so waren sie auch in meinem E32 750il) eingetragen.
das auto hatte aber eine tageszulassung in Deutschland (was ich aber nicht mehr nachweisen kann)
und wurde dann ausgefuehrt. und somit muss doch normal deutsches recht gueltig sein oder?
habe das auto in mainz ueber den tuev(§21) gefahren. mal schauen evt. fahre ich noch mal hier in
wiesbaden drueber.
mfg. guenni0501
[Bearbeitet am 29.11.2003 um 01:36 von Guenni0501]
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DER DICKE HESSE-MIT BERLINER SCHNAUZE
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