Dich... Salvatore hats ja hinbekommen
Evtl. trifft bei dir auch das zu:
Zitat:
Heizgeräteverriegelung
Das Stand-/Zuheizgerät wird bleibend verriegelt, wenn drei Störungen oder drei betriebsrelevante Fehler in Folge - d.h. ohne zwischenzeitlichen ordnungsgemäßen Betrieb - aufgetreten sind. Z.B. es konnte mehrmals keine Flamme auf Grund von Kraftstoffmangel erzeugt werden. Dabei wird die Heizgeräteverriegelung aktiviert, was einen Eintrag im Fehlerspeicher des Stand-/Zuheizgerätes zur Folge hat. Dieser Fehler ist nicht identisch dem Fehler Überhitzungsverriegelung.
Störverriegelung
Die Störverriegelung tritt auf, wenn ein Fehler während des Betriebs erkannt wird und das Stand-Zuheizgerät ausgeht.
Wiederinbetriebnahme
Störverriegelung
Es muss nur einmal AUS geschaltet werden, um die Störverriegelung aufzuheben. Anschließend kann wieder gestartet werden.
Heizgeräteveriegelung
Die Heizgeräteverriegelung wird mit der Servicefunktion ”Stand-/Zuheizgerät entriegeln” UND im Anschluß durch Ziehen der Sicherung des Stand-/Zuheizgeräts, spannungsfrei machen, entriegelt.
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