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Alt 10.11.2010, 08:07   #6
V8730
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Ich war mal so frei ^^

1.) Dazu schaue man in § 17 StVO: »Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«.

und dazu:

2.) Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel lohnt es sich oft sogar, bei eingeschalteten Nebelscheinwerfern das Abblendlicht durch Standlicht zu ersetzen. Denn dann hat man nicht das Problem der Eigenblendung im Nebel. StVO-Originalton: »Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten«. Diese Möglichkeit besteht aber nur, wenn die Außenkanten der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 40 cm vom Fahrzeugumriss angebracht sind.
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In aller Regel achten zumindest deutsche Autohersteller schon bei der Schaltung der Lichter darauf, ob die Maße eingehalten wurden - liegen die Nebler zu weit innen dann wird eine Nutzung mit Standlicht + Nebler durch die Schalter schon gar nicht möglich ein, ausser jemand hat gebastelt....
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Ich fahr halt ein 3-liter-Auto
Ich bin gegen Rasen auf der Autobahn....wer soll den ganzen Mist denn immer mähen....^^
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