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Alt 10.08.2003, 01:45   #5
knuffel
† 2023
 
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Hi !

Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung liegt in der Verschiebung der Beweispflicht.

Beispiel :

Deine Flimmerkiste hat 6 Monate Garantie des Herstellers und 2 Jahre Gewährleistung
des Verkäufers .
Nach 6 Monaten musst Du dem Verkäufer nachweisen,daß es ein anfänglicher Fehler war,
also innerhalb der ersten 6 Monate der Herstellergarantie aufgetreten ist.
Soviel dazu.

Nach der Gewährleistung gibt es eine freiwillige Leistung.
Sowohl eine des Herstellers,als auch eine des Verkäufers.
Diese freiwilligen Leistungen nennt man Kulanz.

Eine rechtlichen Anspruch darauf hat man nicht.

Artig bitten ,und es gibt dann ein Ja,oder ein Nein,oder eine Teilkulanz.

Gruß
Knuffel
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Knuffel
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