Hallo,
zwar schließe ich mich meinen Vorrednern durchaus an. Trotzdem hier nochmals zur korrekten Klarstellung der Rechtslage:
Beim Kauf eines Fahrzeugs von einem privaten Verbraucher an einen privaten Verbraucher ist die sog. Sachmängelhaftung in der Regel korrekterweise ausgeschlossen. Somit schließt der Verkäufer aus, dass Du als Käufer irgendwelche Sachmängel z.B. einen Motorschaden anzeigst und er nachbessern müsste. Der Verkäufer muss dich jedoch über alle ihm bekannten Fakten wie etwa Mängel zum Fahrzeug korrekt informieren.
Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt jedoch NICHT für arglistige Täuschung (z.B. bewusst verschwiegene Mängel) oder das Vorspiegeln einer nicht vorhandenen Eigenschaft des Wagens.
Die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel kann deshalb vom Verkäufer NICHT ausgeschlossen werden. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Wurde an Deinem Wagen wirklich der Kilometerzähler manipuliert und war dies dem Verkäufer bekannt ohne Dir dies mitzuteilen hat er ein Problem. In diesem Fall kannst Du auf Rückabwicklung (ehemals Wandelung; heute Rücktritt vom Kaufvertrag) des Kaufs bestehen und hättest sogar die Möglichkeit einer strafrechtlichen Anzeigen wegen Betrugs.
Du musst hier jedoch den Beweis für die Manipulation erbringen. Hier gilt es deshalb für Dich nun Fakten über die mögliche Manipulation zu sammeln (Vorbesitzer, Werkstatt, TÜV Berichte etc.)
Stimm Dich hierzu auf jeden Fall mit einem Juristen ab.
Dies als kleine Anmerkung meinerseits.
Gruß
SJ.
Geändert von slimjim (12.10.2010 um 20:06 Uhr).
Grund: zusätzliche Information
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