Zitat:
Zitat von rennie
Das stimmt so nicht! Eine Katze hat auf einer Autobahn ebenso wenig rumzulaufen wie Menschen.
Dementsprechend hat sich die Katze einer Sachbeschädigung schuldig gemacht und der Besitzer haftet grundsätzlich für den Schaden den eine Katze anrichtet.
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Doch, es stimmt so. Die Sachbeschädigung bekommt der Autofahrer aufgebrummt und nicht die Katze !

Die Katze kann doch auf Grund ihres Intellektes kein verkehrsgerechtes Verhalten an den Tag legen !