Zitat:
Zitat von chris1
Die Katze als Tier gilt als Sache. Und da Du die Katze unbewußt über den Haufen gefahren hast, würdest Du noch als Täter einer Sachbeschädigung dastehen.
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Das stimmt so nicht! Eine Katze hat auf einer Autobahn ebenso wenig rumzulaufen wie Menschen.
Dementsprechend hat sich die Katze einer Sachbeschädigung schuldig gemacht und der Besitzer haftet grundsätzlich für den Schaden den eine Katze anrichtet.
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