Das Prüfzeichen auf den Steuergeräten bzw. Brennern verschafft Dir keinen Vorteil, auch wenn SWRA und ALWR verbaut ist, da auf den Streuscheiben auch eine Kennzeichnung angebracht ist, auf welcher man erkennen kann, ob es sich um Halogen- oder Xenon-Scheinwerfer handelt.
Wie bereits erwähnt, will ich Dir die Sache nicht ausreden, sondern lediglich darauf hinweisen, dass es im Fall der Fälle zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen könnte, falls es zu einer Prüfung kommt - was ich Dir natürlich nicht wünsche!
In der Winterpause werde ich bei mir ne SWRA nachrüsten und dann das Xenon wieder "aktivieren"... das war nämlich der Kritikpunkt des Polizisten und des TÜV-Prüfers.