Wenn das Abgasgutachten es hergibt, wurde bei einigen der etwas niedrigere CO2-Wert des LPG-Betriebs (ca. 10% geringer) in die Kfz-Papiere eingetragen.
Auswirkungen auf die Höhe der KfzSteuer hat das bei Altbestandsfahrzeugen nicht. Die sollen erst 2012 in das neue KfzSt-System überführt werden, aufgrund eines erst noch einzubringenden Gesetzes. Ab 2013 wird es dann wohl zu etwas KfzSt-Ersparnis führen.
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