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Alt 02.08.2010, 19:29   #126
LT750
BMW süchtig
 
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In diesem Fall muss die HP (falls vorhanden) den Schaden regulieren.
Es wird abschließend von der Versicherung zu erörtern sein ob der Schaden vermeidbar gewesen ist - was er ja durchaus war- und ob sie zumindest einen Teil des Schadens zurückzahlen muss. Der TE hat der Dame ja nicht erlaubt sein KFZ als Schreibunterlage und Kinderspielplatz zu benutzen.

Es gibt recht wenige Fälle in welchen die Privat-HP nicht bezahlen muss. Wenn Du z.B. jemandem beim Umzug hilfst (ohne Bezahlung) und Du schmeißt versehentlich den Fernseher herunter wird Deine HP nicht dafür zahlen. Begründung:
Man kann niemanden für einen Schaden verantwortlich machen welcher während einer unentgeltlichen Hilfeleistung entstanden ist.

Bist Du aber zu einer Feier bei dem Kumpel und läufst volltrunken gegen den TV und schmeißt ihn dadurch herunter zahlt die HP den entstandenen Schaden.

Wenn Du dem bösen nachbarn das Auto vor Wut zerkratzt wird die HP dafür nicht einspringen, falls doch wird sie in Regress gehen.
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