Also von mir jetzt trotzdem noch mal die Frage interessehalber:
Muss die Haftpflicht wirklich in diesem Falle zahlen, oder kann sie das auch verweigern?
Wenn ich das oben richtig lese, darf sie das nicht verweigern, ist das so korrekt ?
Auch wenn das alles ein wenig vom Thema abweicht, der TE möge mir die Sünde verzeihen
