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Alt 02.08.2010, 17:12   #120
Wilfried
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Zitat:
Zitat von Widowmaker Beitrag anzeigen
wurde es aber von der Mutter auf das Fahrzeug gehoben,
Das widerum müsste man dann als Vorsatz titulieren oder zumindest grob fahrlässig.
Dann zahlt die Haftplicht auch nicht.
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