Möchte gerne mal ein paar Begriffe ordnen.
Neuwert gibt es nur in der Kfz-Branche, also bei Autos.
(In der Regel bei neuen Fahrzeugen unter 6 Monaten)
Ansonsten gilt Wiederbeschaffungsert.
(Der kann aber auch über dem Neuwert liegen!)
Haftpflicht zahlt bei nichtdeliktfähigen Kindern (unter 7 Jahre)nur, wenn dies darin enthalten sind.
Ansonsten gilt: Pech gehabt!! Verletzung der Aufsichtspflicht gibt es unter 7 Jahren nicht. Da dürfen die Kiddys halt noch alles.
Wenn man freiwillig den Schaden begleicht ist es etwas anderes.
In unserem Falle, sofern die Dame in der Privathaftpflicht mit aufgenommen ist, wird die Versicherung zahlen. Aber den Schaden des Kindes würde ich weglassen, sonst gibts es Abzüge. Es sei denn s.o..
Benzinklausel sehe ich ich hier nicht zur Anwendung kommen, da kein unmittelbarer Zusammenhang des Schadenshergangs mit dem Fahrzeug erkennbar ist.
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