Zitat:
Zitat von Widowmaker
Jetzt mal ernsthaft, so schwer ist der Satz doch nicht zu verstehen!
Verursacht der Schädiger den Schaden an einem Fahrzeug nicht als Führer bei dessen Gebrauch, greift der Haftungsausschluss der ,,Benzinklausel`` nicht.
Da ich hier aber nirgends gelesen habe, daß die Dame oder auch der Herr mit der Versicherung überhaupt ein Fahrzeug geführt hat, weder ein eigenes noch das des TE´s, verstehe ich nicht, was die Benzinklausel überhaupt mit dem Fall hier zu tun hat!
Das Urteil mit dem wegrollenden Einkaufswagen bei dem Corsafahrer ist etwas ganz anderes, er belud sein eigenes Fahrzeug, welches durch die eigene KFZ Haftpflicht versichert ist!
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Du hast vollkommen Recht!
Ich habe mich vertan und eine nicht unbedeutende Kleinigkeit übersehen!
Da bin ich mir nicht zu schade diesen Fehler einzugestehen.