Die Benzinklausel muss aber in diesem Fall nicht greifen

ist die Verursacherin des Schadens versichert wird die Versicherung den Schaden auch regulieren. Dann allerdings wird sie die Dame in Regress nehmen und ihr als Begründung grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Gibt es keine Haftpflicht kann der Geschädigte nur hoffen über ein Zivilverfahren an sein Geld zu kommen.
Mir hat mal jemand ein Brandloch in den Beifahrersitz gemacht und dessen private Haftplicht ist für den Schaden aufgekommen
 
Steht übrigens auch gleich im ersten Satz:
	
Verursacht der Schädiger den Schaden an einem Fahrzeug nicht als Führer bei dessen Gebrauch, greift der Haftungsausschluss der ,,Benzinklausel`` nicht.
