Leute, was wollt ihr denn jetzt erzählen, daß er auf seinem Schaden sitzen bleibt?
Was hat denn die sogenannte Benzinklausel jetzt mit seinem Fall zu tun?
Habe ich etwas überlesen?
Wenn Fussgänger, Kinder, Tiere oder was weiss ich sein Fahrzeug beschädigen, kommt die Haftpflichtversicherung des Schädigers (Eltern - Besitzer) dafür auf, vorausgesetzt es existiert eine!
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