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Alt 01.08.2010, 15:54   #2
John McClane
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Zitat von BMW750Idriver Beitrag anzeigen
Wieso sollte ich mit absicht falsch schreiben ich habe eine lese rechtschreib schwäche
Deswegen hatte ich nachgefragt .

Es gibt hierzu, also zu einem mit deinem vergleichbaren Fall, ein Urteil des AG Frankfurt/Main [Az.: 301 C 769/03 (70).
Im verhandelten Fall hatte ein Mann seinen Einkaufswagen kurz losgelassen, um die Fernbedienung für die Zentralverriegelung seines Autos aus der Hosentasche zu ziehen. Der Karren rollte gegen einen geparkten Opel Corsa und beschädigte diesen. Der Mann zahlte zunächst die Reparaturkosten an den Geschädigten und forderte die Summe danach bei seiner Privaten Haftpflichtversicherung ein. Die Versicherung verweigerte die Zahlung jedoch. Der Grund dafür liege in der "Benzinklausel". Danach sind Schäden, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Autos auftreten, von der Kfz-Versicherung abzudecken. Dazu gehört zum Beispiel das Be- und Entladen des Wagens.

Ich denke also nicht, dass die Haftpflichtversicherung der Frau oder von wem auch immer hier zahlen wird.
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