Du schmeisst echt alles durcheinander!
Das, was du meinst, das ist die 130%-Regel, Demnach kannst du ein Fahrzeug für bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert reparieren lassen, sofern du ihn weiter nutzt.
Bedingung: Der Schaden muss fachgerecht und vollständig repariert werden, das Fahrzeug muss mind. 6 Monate weiterhin von dir genutzt werden und die Reparatur darf nicht fiktiv, also nach Gutachten, abgerechnet werden.
Auf deutsch: Bei einem Fahrzeug mit einem Wert von 2.500,- Euro dürftest du ihn nach Totalschaden für bis zu 3.250,- Euro reparieren lassen, wenn du ihn weiter fährst und die Reparatur vollständig erfolgt. Bei Teilreparaturen oder nicht fachgerechten Reparaturen oder bei Verkauf innerhalb von 6 Monaten nach der Reparatur würden weiterhin höchstens die 2.500,- Euro erstattet werden, bei Abrechnung nach Gutachten außerdem zu mittleren, ortsüblichen Stundensätzen, was in der Regel weitere Abschläge bedeutet.
Gruß
Mark
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