Also,
Grundsätzlich würde ich sahen:
Die technische Veränderung muss im Fall des Falles definitiv als Unfallursache ausgeschlossen werden können und darf die Sicherheit nicht beeinträchtigen.
Leistungssteigerung des Motors ohne das anpassen der Bremsanlage fällt schon mal glatt durch, aber Steigerung der Leistung seiner Bremsanlage OHNE Erhöhung der Motorleistung sollte okay sein.
ABER wenn für die 4-Kolbel-Bremsanlage eine hydraulische Bremskraftverstärkung vorgesehen war, ist das Aufrüsten auf diese in meinen Augen wiederum nicht zulässig, denn, wenn ein längere Pedalweg dabei heraus kommt, könnte dieser evtl. in einer brenzligen Situation fehlen.
Grüße Manolo
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