Zitat:
Zitat von allesschrauber
die is fahrzeuggebunden, steht ja logischerweise die fahrgestellnummer drin, musste bei bmw direkt anfordern.
aber mal ganz ehrlich, bevor du dir den unrentabelsten 7er überhaupt holst, kauf lieber hier einen, gibt doch genug, nen 728i oder 730d, wenns unbedingt ein kleiner diesel sein soll.
|
Das ist nicht richtig! Eine COC Bescheinigung oder Datenblatt der Typgenehmigung kann theoretisch jeder TÜV Sachverständig über sein Programm aus der Datenbank (KBA) ausdrucken. Und das es eine Vollabnahme ist ist auch falsch! Es ist eine Wiederzulassung! Das Fahrzeug war schon einmal angemeldet egal ob es in Deutschland oder Belgien war. Mit seiner Zulassungsbescheinigung und der Datenbestätigung vom TÜV und HU & AU kann das Fahrzeug ohne schwierigkeiten zugelassen werden.
Vollabnahme wäre nur dann wenn das Fahrzeug zum ersten mal in den Verkehr kommen soll, also ein in der Regel ein"neues".