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Alt 23.06.2010, 07:05   #4
BKirk
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Hallo,
Zitat:
Zitat von Red.Dragon Beitrag anzeigen
Airbags darfst Du gar nicht handeln, da Du keine Genehmigung dafür hast.
Verschicken per Paket schon überhaupt nicht.
das habe ich auch mal gedacht, bis mich mal jemand auf Ausnahmeregelungen aufmerksam gemacht hat, die Kleinstmengen betreffen und explizit auch Airbags von den Sprengstoffgesetzen ausnehmen. Leider habe ich es mir nicht aufgehoben, sollte sich aber im Netz finden lassen.

Gruß
Boris
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Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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