Hallo,
Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Airbags darfst Du gar nicht handeln, da Du keine Genehmigung dafür hast.
Verschicken per Paket schon überhaupt nicht.
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das habe ich auch mal gedacht, bis mich mal jemand auf Ausnahmeregelungen aufmerksam gemacht hat, die Kleinstmengen betreffen und explizit auch Airbags von den Sprengstoffgesetzen ausnehmen. Leider habe ich es mir nicht aufgehoben, sollte sich aber im Netz finden lassen.
Gruß
Boris