Wenn dein Auto FRÜHER mehr als 2 Jahre abgemeldet irgendwo herumstand, musstest du ein Gutachten nach §21 machen. Das gibt's aber nicht mehr. Mein Dreier stand auch über 3 Jahre und es gab keine Probleme. Der TÜVi hat aber auch gesagt, dass ich da Glück hatte. Denn so lange gäbe es diese Regelung noch nicht.
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...in diesem Sinne
yours boppy
Geschichten, die das Leben schreibt; Juni '10:
<Max> Irgendwann kommt der Tag, an dem ich 'ne Gymnastikschule besuche...
<Max> ...nur, um mir selber in den Ars*h beißen zu können!
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