Erst mal muss das alles zweifelsfrei bewiesen und nachgewiesen werden.
Und da hängts schon, das wird der Käufer NIEMALS beweisen können.
Wenn Steuergeräte usw. umprogrammiert werden können (und das geht leichter als man denkt), und er da sogar ganz nach an BMW Werkstattspezis ist, wer sagt denn, dass er den nicht selber umprogrammiert hat, um sich nun an Dir zu bereichern?
Der ist böse aufm Holzweg, wenn er meint, so einen Anspruch umsetzen zu können.
Nicht Du musst Deine Unschuld beweisen, er muss Deine Schuld beweisen.
Nach dieser Zeit....
Wasn Depp!

....kommt er niemals mit durch.