@ Kai
Ich glaube das wäre nicht die klügste Entscheidung
Es ist so wie "Tobeco" es schreibt, also wenn der andere vor Gericht geht wird es zu einer Kaufpreisminderung oder zur kompletten Rückgabe des Wagens kommen (auch wenn ich das bei 10000 km lächerlich finde)
Nur leben wir halt in Deutschland und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !
@Polska7er, ich würde einen Anwalt um Rat fragen denn ich hatte einen ähnlichen Fall als Geschädigter allerdings mit weit mehr Kilometer vom Vorbesitzer nachweislich gedreht und somit einfacher
Aber damals sagte er mir das du in diesem Falle zwar sozusagen unschuldig bist aber der Käufer einen Wagen von dir mit einer im Kaufvertrag zugesichterten KM Leistung gekauft hat und du dich vorher hättest vergewissern müssen das sie stimmen oder explizit im Kaufvertrag erwähnen das sie höher sein könnten oder tatsächliche Laufleistung unbekannt ist.
Mein Anwalt hat das für mich gut verständlich umschrieben. Ich kaufe ein Auto bei jemandem und die Km stimmen nachweislich nicht. Und auch wenn der Verkäufer es nicht war, ist die Aussage des Anwalts das der Verkäufer sein Problem ja nicht durch Unwissenheit zu meinem machen kann. Im Gegenteil der Verkäufer kann sogar das Geld beim Vorbesitzer wieder einklagen usw...
Es wird nicht das Problem des Käufers sein, sondern immer das Problem des Verkäufers !
Ob es Sinn macht lasse ich dahingestellt aber so ist die Gesetzgebung
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