Als ehemaliger E38 Fahrer und davor ehemaliger E32 Fahrer kann ich nur sagen, das der Einbau eines kaltlaufregelers keinen unerlaubten Eigriff in die Betriebsfähigkeit des Fahrzeugs darstellt, es erlischt also keine Betriebserlaubnis.
Umschlüsselung war nach Aussage der damaligen, freundlichen Werkstatt nur für Fahrzeuge der V12 klasse möglich...Männers´---MÖGLICH,nicht immer machbar---
Fahrzeuge der Euro 1 Norm ( Benziner) sind, bzw. waren bis vor kurzem gelb-Plaketten fähig. Um eine Grüne zu bekommen, war bzw. ist der Einbau eines KLR erforderlich.
Zumindest (leider)für Berlin gilt seit 01.01.2010 kein Zutritt in den inneren Ring für Fahrzeuge mit Roter und gelber Plakette mehr. Bei Gelb nur noch mit Ausnahme-Genehmigung...
Mehr weiß ich leider zu diesem Thema auch nicht..
Gruß Frank
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