eine werkstatt haftet laut gesetzgebung ein halbes jahr für mängel und unsachgemäßes arbeiten.
also definitiv an die erste heran treten, informieren und vom jetzigen die notwendigen arbeitsschritte zur fehlerbeseitigung schrifftlich mit zu ersten werkstatt nehmen...! rechtlich ist die erste werkstatt in der pflich ihren fehler zu bezahlen.
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