So etwas freches habe ich schon lange nicht gesehen. 
Zudem: Es gab schon Rechtssprechugen, in dem Fehlangaben der Preise behandelt wurden, und der Verkäufer hat das Recht bekommen. Jedoch, wenn er schon auf die Bestellung die Rechnung ausstellt, so muss er wissen was er tut, und nicht anschließend behaupten
	Zitat:
	
	
		| Ich darf Sie darüber informieren, dass ein Geschäft nur dann rechtskräftig ist wenn BEIDE Parteien mit dem vereinbarten Preis einverstanden sind. | 
	
 Er hat Angebot und Rechnung ausgestellt, Du hast es akzeptiert und bezahlt. Also, wo ist das Problem?
Desweiteren:
	Zitat:
	
	
		| Wir müssen unsere Ware nicht mit Verlust verkaufen ... | 
	
 Wer hat das den gesagt. Ich meine, MediaMar** und Co. machen das doch stendig, wenn die Angebote rausgehen. Dabei hoffen die, dass die Kunden im Laden noch andere Produkte mitnehmen und somit für den Gewinn sorgen. Außerdem wenn ich Werbeartikel verwende, so ist mein Verlust 100% 

 (bei diesem Produkt).
Außerdem, wieso bekommen einige diese Ware zu dem Preis, die anderen jedoch nicht? Ich würde zuerst bei der Verbraucherschutzzentrale mal anrufen.
Gruß