Zitat:
Hauptwohnsitz D
Zweitwohnsitz PL
Einkommen aus VV in D - wird in D von FA erfasst und versteuert.
Einkommen aus Selbstständigkeit in PL wird in PL erfasst und versteuert.
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Grundsätzlich sind bei einem Wohnsitz in Deutschland auch sämtliche Einkommen im Ausland steuerpflichtig. Die Steuerpflicht wird durch ein Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. Doppelbesteuerungsabkommen mit Polen bestehen seit 1972. Steuerliche Auswirkungen vernachlässigen wir an dieser Stelle mal.

Insofern müssten sämtliche Einkommen in der EST Erklärung auftauchen und die BMW Bank hätte kein Problem die Bonität zu beruteilen.
Gruß Thomas