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Neuer Tüv nach 1 Jahr Abmeldung erforderlich?
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23.02.2010, 17:10
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Djwebstar
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Registriert seit: 13.03.2008
Ort: Illertal
Fahrzeug: E38-750iL( 10.98 ),-735i ( 04.99 ), VW T3 Carthago ( 06.90 ) LADA 1200 ( 04.76 ), Kawa VN1500 Classic
Servus! Ich wusste es so, dass man nach einem Jahr stilllegung, ein Vollgutachen durchführen lassen muss. Wo liegt der Unterschied zwischen abmelden und entwerten?
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