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Alt 24.09.2003, 20:10   #9
Korsar1
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Fahrzeug: BMW 750i / 635CSi
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@DOC

Konstruktive und sachlich vorgetragene "Fakten", auch wenn sie meiner Sichtweise entgegenstehen, kann ich gar nicht persönlich oder übel nehmen.

1. "Dein" TÜV-Prüfer hat recht. Es gibt kein Vorschriftenkonformes Verfahren um Rückleuchten einzufärben, da jede möglichkeit der Färbung anspruch auf Genehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt hat. Ich habe dieses schon einmal durchexerziert. Kostenpunkt ca. 4000.- Euro

2. Es ist in meinen Augen ein Unterschied ob Veränderungen im Gesetzesbereich möglich sind, wie farbliche Veränderungen der Rückleuchten, oder absolut unmöglich sind wie zum Beispiel diese Xenonnachrüstsätze mit angeblichen Gutachten in den dargelegt wird dass KEINE Automatische Leuchtweitenregulierung und KEINE Scheinwerferreinigungsanlage notwendig ist. Der Gesetzgeber sieht bei den Rückleuchten die möglichkeit der Veränderung definitiv vor.
3. Man ist als Halter für sein Fahrzeug verantwortlich, gar keine Frage. Aber es ist ein Unterschied ob ich Felgen anbringe OHNE Gutachten/Genehmigung oder sonstige Sachen mit TÜV-Gutachten/Genehmigung. Denn dafür sind diese Stellen dem Bürger vorgeschaltet, da niemand alles wissen kann. Denn worauf soll ich mich verlassen wenn nicht auf so etwas.
4. Der Antragsteller dieses Gutachtens ist existent und die Ausstellende Behörde hat dieses Gutachten tatsächlich ausgestellt. Alles schon überprüft.
5. Da hier gefährliches Halbwissen, welches niemandem nutzt, gestützt durch Allgemeinwissen, pers. Erfahrung, mündliche Aussagen von TÜV-Prüfern, also ohne konkrete Anhaltspunkte verbreitet wird, werde ich mich nun in schriftlicher Form, mit allen Unterlagen, an das KBA wenden und diese Eintragungen sowie die rechtliche Seite (sofern vom KBA vertretbar) prüfen lassen. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, ob nun positiv oder negativ, wird dieses von mir im Forum veröffentlicht.

Da ich diese Diskussion "angeleiert" habe, werde ich nun auch dafür sorgen dass sie, durch fundierte Fakten inklusive Paragraphen, beendet wird. Denn dann ist klarheit geschaffen und alle wissen ob der Anbau dieser Leuchten in Ornung ist oder nicht.
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