Naja, zwischen Beschichten & Lackieren gibt es zwar rechtlich keinen Unterschied...
Und wegen der Nummer ist trotzdem was nicht i.O. Woher soll der Beamte wissen das die Rückleuchte
nicht lackiert sondern "beschichtet" ist??? Wie will er am Strassenrand die Lichtausbeute feststellen?!?
NöNö -- zu schwammige Aussagen... Und das sage ich weil ich schon allzuoft solche "Garantien" von
diversen Händlern anhören durfte und im Nachhineien gab es dann ein Schulterzucken...
Greetz,
Tyler