Zitat:
Zitat von buko12
( denn erlaubt ist es nicht ) . Pech kannst auch haben bei Unfällen , wenn es um größere Summen geht wird die Versicherung nicht zahlen .( dann kommen meist Gutachter dazu
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das stimmt so nicht, und kommt auf die zulässigen achslasten an
da ich annehme, dass die deutlich unter beiden gewichtsangaben liegen, und bei vorgeschriebenen h-reifen auch in den hohen geschwindigkeitsbereichen keine einschränkungen bei v-reifen anzunehmen sind,
ist das sowohl technisch als auch juristisch absolut einwandfrei... auch beim tüv
im gegensatz zu größe und geschwindigkeitsindex (minimum) ist die traglast nicht von der eintragung abhängig- sondern von den tatsächlichen daten,
also der wirklichen achslast die eingetragen ist..
jeder reifen, der diese achslast trägt, ist zulässig, auch wenn der traglastindex möglicherwiese von der eingetragenen serienbereifung abweicht..
zum index:
94 = 670kg
93 = 650kg
wenn das betreffende fahrzeug des TE also eine maximale achslast nicht über 1300kg hat (weder vorn noch hinten), dann geht der reifen absolut in ordnung (und bei dieser reifengröße rechne ich nicht mit so einem schweren fahrzeug... das ist eher mitteklasse)
gruß,
kai