Eventuell
auch aus einem Gutachten???
15) Bei Fahrzeugen mit ABS ist auf ABS-Verträglichkeit der Reifen VA/HA zu achten.
Der Abrollumfang ist auch fabrikatsabhängig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen
vorn zu hinten ist daher eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Abrollumfänge der
verwendeten Fabrikate (max. Differenz 1,3 %) vorzulegen. Es sind nur Reifen eines Herstellers
zu verwenden.
Darf auch nur denselben Hersteller fahren und mußte Gutachten über Abrollumfangdifferenz vorlegen.
MfG
Chris
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leider keinen 740er mehr
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