Hallo,
Grundsätzlich ist ein Vorführwagen definitionsgemäß ein Wagen zum Vorführen

Man wird in dem Kaufvertrag vielleicht eine ungefähre Laufleistung eintragen können, die Zusicherung, dass das Fahrzeug zu 100% nur vom Chef bzw. Verkaufleiter etc. gefahren wird, wird es nur mündlich geben, wahrscheinlich nicht als einklagbare vertragliche Zusicherung.
Daher muss man sich vorher darüber im Klaren sein, ist aber eigentlich auch kein Problem, wenn da mal ein andere mit gefahren sind. Ansonsten Neuwagen mit entsprechend höheren Kosten.
Gruß Thomas