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Alt 13.12.2009, 18:54   #5
LT750
BMW süchtig
 
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Zitat von Carlton Beitrag anzeigen
Die Frist liegt bei 18 Monaten...erst dann brauchst du eine §21 Abnahme...vorher ist es so, wie Denis es schrieb !

Greetz
Stimmt nicht mehr

So lange das Auto einen gültigen KFZ-Brief hat braucht es keine Vollabnahme mehr Mei E23 war zehn Jahre stillgelegt. Nach einer normalen TÜV-Prüfung konnte ich ihn wieder anmelden
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