Zitat:
Zitat von Carlton
Die Frist liegt bei 18 Monaten...erst dann brauchst du eine §21 Abnahme...vorher ist es so, wie Denis es schrieb !
Greetz
|
Stimmt nicht mehr

So lange das Auto einen gültigen KFZ-Brief hat braucht es keine Vollabnahme mehr

Mei E23 war zehn Jahre stillgelegt. Nach einer normalen TÜV-Prüfung konnte ich ihn wieder anmelden
