Zitat:
Zitat von Alpina0815
... die zivilrechtlichen Ansprüche verjähren nicht so schnell und so wie ich Dich einschätze wirst Du diese Ansprüche weiter verfolgen.
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Da der Wandelungsanspruch - es war doch ein solcher ? - tituliert ist, kannst Du diesem "Hobby" die nächsten 30 Jahre frönen.
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LG @ all. Mario - Dissertationsthema: Bewegungsmuster paarweise auftretender Bälle (.)'(.) [SIGPIC][/SIGPIC]
Look into my AngelIce
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