Zum Überführem von nem Anhänger gelten die gleichen Regeln wie für einen PKW.
Entweder Ausfuhrkennzeichen (die roten) oder anmelden. Vor wenigen Tagen wurde hier im Forum diskutiert, ob man mit gelben Kurzzeitkennzeichen auch überführen darf. Am Ende waren sich einige einig, dass man mit denen auch überführen darf, wenn meine eine grüne Karte von der Versicherung hat.
Allerdings wäre ich da vorsichtig, weil nicht jeder Polizist sowas auch weiß...
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