Zitat:
Zitat von carmesita
Das glaube ich jetzt nicht.
Dafür müßte er grob fahrlässig handeln und als Unfallursache müßten seine Reifen in Frage kommen.
Wenn nur der Querschnitt nicht stimmt aber die Traglast i.O. ist passiert da nix (Geschwindigkeit ist bei Winterreifen ja nicht das Problem).
Und wo kein Kläger da kein Richter.
Ich glaube nicht das bei einem Unfall die Reifengröße kontrolliert wird.
Der Polizist müßte die ABE beim KBA nachschauen, da ja meist nur noch eine Größe eingetragen ist. Er ist in der Beweispflicht.
|
Er fährt mit einem Fahrzeug ohne ABE. Da gibt es keine Diskussion. Die Versicherung wird nicht zahlen-im Übrigen würde ich Fahren mit der wissentlich falschen Reifendimension schon grob fahrlässig nennen. Die Reifengröße wird bei Erstellung eines Gutachtens geprüft, sollte ein Unfall mit Personenschaden vorliegen-Prost Mahlzeit....
Lass die Finger von solch heissen Sachen, da spart man schnell am falschen Ende. In den sauren Apfel beissen, Neue kaufen(oder Versuch einer Einzelabnahme), die Falschen verkaufen... und fürs nächste Mal die Lehren ziehen