Zitat:
Zitat von Muellermilch
Definitiv Teilschuld bzw. sogar Strafzahlung und Hochstufung. Wäre ich vorsichtig mit. Hatte einen ähnlichen Fall im Bekanntenkreis.
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Das glaube ich jetzt nicht.
Dafür müßte er grob fahrlässig handeln und als Unfallursache müßten seine Reifen in Frage kommen.
Wenn nur der Querschnitt nicht stimmt aber die Traglast i.O. ist passiert da nix (Geschwindigkeit ist bei Winterreifen ja nicht das Problem).
Und wo kein Kläger da kein Richter.
Ich glaube nicht das bei einem Unfall die Reifengröße kontrolliert wird.
Der Polizist müßte die ABE beim KBA nachschauen, da ja meist nur noch eine Größe eingetragen ist. Er ist in der Beweispflicht.