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Alt 05.11.2009, 07:03   #6
dansker
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Ich Finde,Robbie hat Recht.Klingt ja etwas Abenteuerlich,das man eine Nachtraeglich verbaute AHK.nicht mehr dem TUEV Vorfuehren muss.Denn wie oft kommt es vor,das bei der Montage eine Schraube so "Versteckt",und fast nicht montierbar ist.Was macht der Heimwerker?Richtig,er laesst sie weg,weil es wohl auch "so halten" wird.. Hier in DK ist es so,das eine AHK.,die Nachtraeglich Montiert wurde,auf jeden Fall eine Tuevabnahme erforderlich macht.Dann aber,wird auch nur auf die Befestigung,und Einhaltung der Anbauvorschrift Geachtet.Aber ich koennte mir Denken,das bei der Ausnutzung,der Maximalen Anhaengelast,doch eine TUEV-Abnahme Erforderlich ist,auch in "D"
Gruss dansker
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Es ist schon erstaunlich, wie der Mensch an seinem Leben hängt, obwohl er es so hasst.
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