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Alt 03.11.2009, 13:18   #1
peter becker
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Zitat:
Zitat von e3tom Beitrag anzeigen
Das ist aber schon ein ziemlich altes Blatt, Genehmigungszeichen mit der Schlangenlinie gibt es schon einige Jahre (Jahrzehnte ?) nicht mehr. Das Blatt bezieht sich evtl auf den E32 Original-Xenon der ersten Generation.

Für aktuell 'in Verkehr gebrachte' Gasentladungs-Systeme regelt die Kennzeichnung die ECE R98. Für Halogenscheinwerfer die ECE R8,19,20,31 usw.

Ganz kurz:
Steht HC, HR oder HCR auf dem Glas, ist es ein Halogenscheinwerfer,
Steht DC, DR oder DCR drauf, ist es ein Xenon (Gasentladungs = Discharge) - Scheinwerfer, der als solcher geprüft und genehmigt wurde.
Ah ja, Danke für die Info,dass war mir auch neu.

Viele Grüsse

Peter
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