Zitat:
Zitat von peter becker
... Mitteilung, welche
Bezeichnungen auf Xenon Komponenten angebracht sein müssen...
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Das ist aber schon ein ziemlich altes Blatt, Genehmigungszeichen mit der Schlangenlinie gibt es schon einige Jahre (Jahrzehnte ?) nicht mehr. Das Blatt bezieht sich evtl auf den E32 Original-Xenon der ersten Generation.
Für aktuell 'in Verkehr gebrachte' Gasentladungs-Systeme regelt die Kennzeichnung die ECE R98. Für Halogenscheinwerfer die ECE R8,19,20,31 usw.
Ganz kurz:
Steht HC, HR oder HCR auf dem Glas, ist es ein Halogenscheinwerfer,
Steht DC, DR oder DCR drauf, ist es ein Xenon (Gasentladungs =
Discharge) - Scheinwerfer, der als solcher geprüft und genehmigt wurde.